Praxisleitfaden
Fragen zum neuen DSG
Die Fragen, die Schweizer KMU wirklich stellen, jede mit der Antwort in wenigen Zeilen und den Gesetzesartikeln. Zum DSG und, wo nötig, zur DSGVO.
Gilt es für uns?
- Gilt das neue DSG für mein KMU?Ja, für jedes Unternehmen, das Personendaten bearbeitet, ohne Grössenschwelle.
- revDSG und DSGVO: Was sind die Unterschiede, und wann gelten beide?Ähnliche Grundsätze, andere Regeln zu Rechtsgrundlage, Fristen und Sanktionen.
- Welche Sanktionen sieht das neue DSG vor, und gegen wen?Bussen bis CHF 250'000 für die verantwortliche Person, bei vorsätzlichen Verstössen.
Dokumente und Rollen
- Braucht es mit dem neuen DSG ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten?In der Regel ja; unter 250 Mitarbeitenden hängt es vom Risiko ab.
- Muss ich eine Datenschutzberaterin oder einen Datenschutzberater (DPO) ernennen?Nach DSG nein, es ist freiwillig; nach DSGVO manchmal ja.
- Was muss in der Datenschutzerklärung stehen?Mindestens wer Sie sind, warum Sie Daten bearbeiten, an wen und wohin sie gehen.
- Braucht es eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?Nur für Bearbeitungen, die ein hohes Risiko mit sich bringen können.
Anbieter und Ausland
- Darf ich Anbieter mit Servern in den USA oder in der EU nutzen?Ja: in die EU frei, in die USA mit dem Data Privacy Framework oder Garantien.
- Braucht es einen Vertrag mit Anbietern, die Daten für uns bearbeiten?Ja, mit allen, die Daten in Ihrem Auftrag bearbeiten (Art. 9 DSG).
- Cookies und Banner: Braucht es in der Schweiz eine Einwilligung?Meist genügt Information mit Ablehnungsmöglichkeit; nach DSGVO braucht es Einwilligung.
Wenn etwas passiert
Ihre Frage ist nicht dabei?
Die kostenlose Selbsteinschätzung zeigt Ihnen in wenigen Minuten, welche Pflichten für Sie gelten und wo Sie beginnen.
Allgemeine Informationen, keine Beratung zu Ihrem Fall: Für Ihren Fall gilt der Gesetzestext. Für eine Frage zu Ihrem Fall gibt es die Beratung von Advisorn. Von Advisorn, aktualisiert am 17. Oktober 2026.