Gilt das neue DSG für mein KMU?

Von Advisorn · aktualisiert am 17. Oktober 2026 · Art. 2, 3 und 14 DSG

Kurz gesagt

Ja. Das Datenschutzgesetz (DSG) gilt für jede private Person und jedes Unternehmen, das Personendaten natürlicher Personen bearbeitet, unabhängig von der Grösse (Art. 2 DSG). Es gilt auch für ein Unternehmen im Ausland, wenn sich die Bearbeitung in der Schweiz auswirkt (Art. 3 DSG).

Was als Personendaten gilt

Alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen (Art. 5 lit. a DSG): Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Daten von Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden oder Bewerbenden. Seit dem 1. September 2023 schützt das DSG die Daten juristischer Personen nicht mehr.

Fast jedes Unternehmen bearbeitet solche Daten: Es genügen eine Kundenliste, die Lohnbuchhaltung oder ein Kontaktformular auf der Website.

Die Ausnahmen

  • Bearbeitungen durch eine natürliche Person ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch (Art. 2 Abs. 2 lit. a DSG);
  • Bearbeitungen durch die eidgenössischen Räte und in gerichtlichen Verfahren, die eigenen Regeln folgen (Art. 2 Abs. 2 und 3 DSG).

Unternehmen mit Sitz im Ausland

Ein ausländisches Unternehmen, das Daten von Personen in der Schweiz bearbeitet, fällt unter das DSG, wenn sich die Bearbeitung in der Schweiz auswirkt (Art. 3 DSG). Tut es dies regelmässig, in grossem Umfang und mit einem hohen Risiko, muss es eine Vertretung in der Schweiz bezeichnen (Art. 14 DSG).

Verwandte Fragen

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