Leitfaden

Das neue DSG in Kürze: Was es von KMU verlangt

Seit dem 1. September 2023 gilt das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG). Hier die wichtigsten Pflichten, mit den Artikeln und mit dem, was EasyDSG für jede von ihnen tut.

Für wen es gilt

Für jedes private Unternehmen und jeden Verein, die Daten von Personen in der Schweiz bearbeiten, unabhängig von ihrer Grösse.

Und die DSGVO?

Sie kommt hinzu, wenn Sie eine Niederlassung in der EU haben, wenn Sie Personen, die sich dort befinden, Waren oder Dienstleistungen anbieten oder wenn Sie deren Verhalten beobachten.

Was man riskiert

Bussen bis CHF 250'000, zulasten der verantwortlichen Person, nicht des Unternehmens.

1

Informieren

Art. 19–21 DSG · Art. 13–14 DSGVO

Wer Personendaten beschafft, muss angeben, wer er ist, zu welchem Zweck er sie bearbeitet, wem er sie bekanntgibt und ob er sie ins Ausland bekanntgibt.

Mit EasyDSG: Datenschutzerklärungen für Kundschaft, Mitarbeitende, Bewerbende, Website und Videoüberwachung, mit Ihren Daten ausgefüllt.

2

Das Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen

Art. 12 DSG · Art. 30 DSGVO

Eine Liste der Tätigkeiten mit Personendaten: Zwecke, Kategorien, Empfänger, Aufbewahrung, Massnahmen.

Mit EasyDSG: Das Verzeichnis entsteht aus dem Audit der Daten, Gruppe für Gruppe.

3

Die Daten schützen

Art. 8 DSG · Art. 32 DSGVO

Technische und organisatorische Massnahmen, die dem Risiko angemessen sind.

Mit EasyDSG: Die Sicherheitsmassnahmen als Dokument, mit den richtigen Fragen.

4

Die Dienstleister kontrollieren

Art. 9 DSG · Art. 28 DSGVO

Wer für Sie Daten bearbeitet, braucht einen Vertrag und Garantien.

Mit EasyDSG: Auftragsbearbeitungsverträge, Sicherheitsfragebogen, Unterschrift des Dienstleisters online.

5

Die Folgen abschätzen

Art. 22–23 DSG · Art. 35–36 DSGVO

Vor einer Bearbeitung mit hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

Mit EasyDSG: Die geführte Abschätzung, mit Hinweisen, wann sie nötig ist.

6

Verletzungen der Datensicherheit melden

Art. 24 DSG · Art. 33–34 DSGVO

Eine Verletzung mit hohem Risiko ist dem EDÖB so rasch als möglich zu melden.

Mit EasyDSG: Der Countdown und die Angaben bereit für das Formular des EDÖB.

7

Den Personen antworten

Art. 25–29 DSG · Art. 15–22 DSGVO

Auskunftsrecht, Berichtigung, Löschung: in der Regel innert 30 Tagen.

Mit EasyDSG: Jedes Begehren mit seiner Frist und den nötigen Schritten.

8

Mit Garantien ins Ausland bekanntgeben

Art. 16–17 DSG · Art. 44–49 DSGVO

Für Staaten ohne angemessenen Schutz braucht es Garantien.

Mit EasyDSG: Die Liste der Staaten mit angemessenem Schutz und der Stand jedes Dienstleisters.

Mit welcher Pflicht beginnen?

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Eine Übersicht zur Orientierung, keine Beratung: Für Ihren Fall ist der Gesetzestext massgebend.