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EasyLPD
Die einfache  das Datenschutzgesetz der Schweiz (DPA) einzuhalten.

Mit EasyLPDum dem DPA-Datenschutzgesetz zu entsprechen, wird einfach und intuitivmit einer Lösung, die es Ihrem Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten in voller Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zu verarbeiten.

die Anpassung an LPD war noch nie so einfach einfache

EasyLPD Web-Anwendung

Mit unserem EasyLPD Web-Anwendung ist es möglich, die Compliance-Phasen des Unternehmens mit der LPD übersichtlich und schnell zu verfolgen, so dass alle Aspekte der Compliance-Aktivitäten unter Kontrolle gehalten werden können: von der Definition von Aufgaben und Fristen über die Zuweisung von Verantwortlichkeiten bis hin zur Dokumentenverwaltung. Die EasyLPD Web App vereinfacht also nicht nur das Projektmanagement, sondern sorgt auch für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Aktivitäten.

EasyLPD bietet Unternehmen eine umfassende Lösung zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (DSG) in der Schweiz. Mit dem unsere Unterstützungsind Sie in der Lage, alle rechtlichen Anforderungen schnell und einfach zu erfüllen und so wertvolle Zeit und Ressourcen zu sparen.

Datenschutz durch Design

EasyLPD ermöglicht es Unternehmen, Technologielösungen und Geschäftsprozesse so zu gestalten, dass die Grundsätze des Datenschutzes bereits in der Entwicklungsphase eingehalten werden. Auf diese Weise können Unternehmen das Risiko von Datenschutzverstößen verringern, die Qualität ihrer Dienstleistungen verbessern und das Vertrauen ihrer Kunden erhalten.

  • Anwälte
  • Compliance-Experten
  • IT-Spezialisten
  • Experten für Cybersicherheit

Unser Dienstleistungen

01. Bewertung und Lückenanalyse

Mit unserer Dienstleistung Privacy Assessment beurteilen wir die Einhaltung des Schweizerischen Datenschutzgesetzes durch ein Unternehmen, stellen allfällige Lücken fest und schlagen Lösungen vor, um diese zu beheben. Bei der Bewertung werden die gesamte technische Infrastruktur des Unternehmens, die Datenverwaltungsprozesse, die internen Richtlinien und Verfahren sowie die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter analysiert. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird eine Lückenanalyse erstellt, in der alle Unstimmigkeiten zwischen den aktuellen Praktiken des Unternehmens und den Anforderungen des Schweizer DSG aufgezeigt werden.

02. Anpassung an das DPA - Datenschutzgesetz

Wir erstellen die von der Gesetzgebung geforderten Dokumente und kümmern uns um die Erfüllung aller vom DSG geforderten Aufgaben (Datenschutzpolitik, Information der betroffenen Personen, Benennung der gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen, Führung des Registers der Datenverarbeitungstätigkeiten, Anpassung der Verträge mit Dritten usw.) und unterstützen Sie bei deren Umsetzung und regelmäßiger Überprüfung, um die ständige Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu gewährleisten.

03. Erstellung von Geschäftsprozessen

Wir unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung effektiver Prozesse für die Verwaltung personenbezogener Daten, indem wir die spezifischen Anforderungen ermitteln und einen maßgeschneiderten Rahmen für die Verwaltung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO schaffen, Verfahren z. B. für die Erhebung, Speicherung, Löschung und Übermittlung personenbezogener Daten erstellen und Mitarbeiter über die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten und die korrekte Anwendung von Geschäftsprozessen schulen.

04. Berater für den Datenschutz

Wir übernehmen das Mandat als Datenschutzberater im Sinne von Artikel 10 DSGVO mit dem Ziel, das Unternehmen bei der gesetzeskonformen Verwaltung personenbezogener Daten zu unterstützen und als Gesprächspartner zwischen den Betroffenen und dem Unternehmen selbst sowie zwischen dem Unternehmen und der Datenschutzaufsichtsbehörde zu fungieren, bei Datenschutzverletzungen oder behördlichen Kontrollen zu unterstützen sowie die Zuverlässigkeit und den Ruf des Unternehmens zu stärken.

05. Datenschutzbeauftragter in der Schweiz

Wir übernehmen Mandate als Datenschutzbeauftragte in der Schweiz, um Unternehmen zu unterstützen, die nicht in der Schweiz ansässig sind, aber gemäss DSG Personendaten von Schweizerinnen und Schweizern bearbeiten, wenn die Bearbeitung im Zusammenhang mit einem Angebot von Waren oder Dienstleistungen steht oder dazu dient, das Verhalten der von der Bearbeitung betroffenen Personen zu überwachen, in grossem Umfang und in regelmässigen Abständen erfolgt und ein hohes Risiko für die Persönlichkeit der betroffenen Personen beinhaltet. Der Beauftragte fungiert als Gesprächspartner zwischen dem Unternehmen, den betroffenen Personen und der Aufsichtsbehörde.

06. Management von Datenschutzverletzungen

Der Dienst zur Bewältigung von Datenschutzverletzungen soll Unternehmen bei der Bewältigung von Sicherheitsverletzungen personenbezogener Daten unterstützen und umfasst die rechtzeitige Feststellung der Datenschutzverletzung, die Bewertung des Risikos für die betroffenen Dateninhaber, die Festlegung der erforderlichen Abhilfemaßnahmen, um eine Wiederholung zu verhindern, und die Meldung des Vorfalls an die zuständigen Behörden. Die Dienstleistung kann auch forensische Analysen zur Feststellung von Art und Umfang des Vorfalls, die Verwaltung der Kommunikation mit den betroffenen Dateninhabern und die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zum weiteren Schutz personenbezogener Daten umfassen. Das Management von Datenschutzverletzungen im Rahmen der DSGVO hilft Organisationen dabei, den aus einer Datenschutzverletzung resultierenden Schaden zu minimieren, die Rechte der Dateneigentümer zu schützen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen gemäß der DSGVO nachzukommen.

07. Datenschutz-Schulung

Unser Schulungsservice umfasst die Definition eines auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittenen Schulungsplans, die Vorbereitung und Durchführung von internen oder externen Schulungen, die Erstellung von Lehrmaterialien sowie die Einrichtung eines Systems zur Überwachung und Bewertung der Ergebnisse. Die Schulung zur Bearbeitung von Personendaten gemäss DSG hilft den Unternehmen sicherzustellen, dass die mit der Bearbeitung von Personendaten befassten Mitarbeitenden die Datenschutzbestimmungen in der Schweiz und im Ausland, die mit der Bearbeitung von Personendaten verbundenen Risiken und die erforderlichen Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Personendaten kennen, um so die Datenschutzkultur im Unternehmen zu verbessern, das Risiko von Datenschutzverletzungen zu verringern und die Qualität der den Kunden angebotenen Dienstleistungen zu verbessern.

08. DPIA

In der Schweiz ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) im DSG für bestimmte Arten der Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen, z. B. für solche, die ein hohes Risiko für die Privatsphäre der betroffenen Personen darstellen können, für die groß angelegte Verarbeitung besonders schützenswerter personenbezogener Daten und für die systematische Überwachung großer öffentlicher Räume. Bei der Datenschutzfolgenabschätzung werden alle Aspekte der Verarbeitung personenbezogener Daten analysiert, um mögliche Risiken für die Privatsphäre und die Datensicherheit zu ermitteln. Die Risikobewertung hilft dabei, geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ermitteln, um diese Risiken zu mindern,

09. Cyber-Sicherheit

In der Schweiz verpflichtet das DSG die Unternehmen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu entwickeln, insbesondere vor unbefugtem Zugriff, Veränderung, Offenlegung oder versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung. Darüber hinaus sieht das DSG Strafen für die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vor, die durch ein sorgfältiges Management der Cybersicherheit vermieden werden können. Unser Cybersicherheitsdienst bietet eine umfassende Bewertung der IT-Systeme und -Infrastruktur des Unternehmens, um etwaige Schwachstellen zu ermitteln und Aktionspläne zur Verbesserung der Sicherheit zu entwickeln. Dazu gehören die Analyse von Sicherheitsverfahren, die Umsetzung von Sicherheitsrichtlinien, Datenschutz, Risikomanagement, Mitarbeiterschulungen und die Bewertung der Einhaltung von Vorschriften.

Wer wir sind

Unser Team

Das EasyLPD-Team besteht aus einer Gruppe von Fachleuten, die auf den Bereich Datenschutz und Privatsphäre spezialisiert sind. Wir sind Juristen, Compliance-Experten, Software-Ingenieure und IT-Sicherheitsexperten.

"Der Schutz der Privatsphäre ist nicht nur eine Frage von Gesetzen und Vorschriften, sondern ein Akt der Achtung vor dem Menschen und seiner Würde.

Partner

Thomas Contin

Geschäftsführender Gesellschafter von EasyLPD.

Geschäftsführer der Advisorn GmbH.

Präsident und Vorstandsmitglied mehrerer Stiftungen.

Jurist. Er ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Datenschutzes und der Privatsphäre sowie in den Bereichen geistiges Eigentum, IT, Fintech, RegTech, InsurTech und Handelsrecht tätig.

Er spricht Italienisch, Englisch und Deutsch.

Partner

Ramona Gallo

Partner von EasyLPD.

Inhaberin der Anwaltskanzlei Gallo.

Eingetragen bei der Anwaltskammer des Kantons Tessin.

Sie ist seit mehr als 10 Jahren im Bereich des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes sowie im Handelsrecht, grenzüberschreitenden Recht und internationalen Recht tätig.

Er spricht Italienisch, Französisch und Englisch.

Unser Partner

Privatsphäre und Datenschutz

Privatsphäre und Datenschutz

Privatsphäre und Datenschutz

Privatsphäre und Datenschutz

Privatsphäre und Datenschutz

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

DPA Datenschutzgesetz

Häufig gestellte Fragen

1. Wann tritt die neue Datenschutzverordnung in Kraft?

Das neue DSG wird in der Schweiz am 1. September 2023 in Kraft treten.

2. Für wen gilt die neue DSG und was deckt sie ab?

Das neue DSG gilt für alle Unternehmen und Bundesstellen, die in der Schweiz Personendaten bearbeiten, unabhängig von ihrem Sitz. Das Gesetz deckt den Schutz personenbezogener Daten ab, d.h. Informationen über identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen, wie z.B. Name, Nachname, E-Mail-Adresse, Geolokalisierungsdaten und andere sensible Informationen. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf legale, faire und transparente Weise erfolgt und jeglicher Missbrauch, jede Diskriminierung oder Verletzung der Privatsphäre verhindert wird. Das neue Datenschutzgesetz enthält auch neue Bestimmungen für den Schutz sensibler Daten, z. B. über die Gesundheit oder die sexuelle Ausrichtung, und führt besondere Verpflichtungen für die Verarbeitung von Daten durch ausländische Unternehmen ein.

3. Was genau regelt die neue Datenschutzverordnung?

Das neue Bundesdatenschutzgesetz regelt den Schutz personenbezogener Daten, definiert die Rechte der Dateninhaber, legt Pflichten für Unternehmen und Bundesbehörden fest, die personenbezogene Daten verarbeiten, und sieht Sanktionen für Verstöße vor.

4. Welche Sanktionen sind in der neuen Datenschutzverordnung für den Fall der Nichteinhaltung vorgesehen?

Die im neuen DPA vorgesehenen Sanktionen sind strafrechtlicher Natur und sehen Bussen von bis zu CHF 250'000 für die für den Verstoss verantwortliche Person vor.

5. Welche Erfüllungen sieht die neue DSGVO vor?

Das neue DSG verpflichtet Unternehmen und Bundesbehörden, die personenbezogene Daten verarbeiten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um den Datenschutz zu gewährleisten, gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen darüber zu informieren, wie die Daten verarbeitet werden.

6. Was sind die wichtigsten Änderungen, die durch die neue DSGVO eingeführt werden?

Das neue Datenschutzgesetz erweitert die Definition des Begriffs "personenbezogene Daten", führt neue Rechte für Dateninhaber ein, wie das Recht auf Vergessenwerden und das Recht auf Datenübertragbarkeit, und sieht strengere Strafen für Verstöße gegen das Gesetz vor.

7. Welche Rechte haben die Dateninhaber nach der neuen DSGVO?

Die Betroffenen haben das Recht, auf ihre Daten zuzugreifen, deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, der Verarbeitung zu widersprechen und die Datenübertragbarkeit zu beantragen.

8. Was sind die Regeln zum Schutz sensibler personenbezogener Daten in der neuen Datenschutzverordnung?

Das neue Datenschutzgesetz sieht einen besonderen Schutz für sensible personenbezogene Daten vor, wie z. B. Daten über Gesundheit, sexuelle Ausrichtung, politische oder religiöse Überzeugungen, und schränkt deren Verarbeitung ein.

9. Welche Regeln gelten für die Meldung von Datenschutzverletzungen nach der neuen Datenschutzverordnung?

Unternehmen, die von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffen sind, müssen die Aufsichtsbehörde und die betroffenen Dateninhaber innerhalb von 72 Stunden nach Entdeckung der Verletzung benachrichtigen.

10. Wie kann der Inhaber seine Rechte nach der neuen DSGVO durchsetzen?

Um ihre Rechte nach dem neuen DSG geltend zu machen, können sich die Betroffenen an das Unternehmen oder die Bundesbehörde wenden, das/die ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, und Auskunft, Berichtigung oder Löschung, Widerspruch gegen die Verarbeitung oder Datenübertragbarkeit verlangen. Erhält der Betroffene keine oder eine unbefriedigende Antwort, kann er sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden und eine Beschwerde einreichen. Die Aufsichtsbehörde prüft die Beschwerde und kann Maßnahmen einleiten, um die Rechte des Inhabers durchzusetzen. Darüber hinaus sieht die neue DSGVO vor, dass die für die Verarbeitung Verantwortlichen ihre Rechte auch vor Gericht durchsetzen können, um beispielsweise Schadenersatz zu erhalten.