Verletzung der Datensicherheit: Wann und wie muss man sie dem EDÖB melden?
Von Advisorn · aktualisiert am 17. Oktober 2026 · Art. 24 DSG, Art. 15 DSV, Art. 33-34 DSGVO
Kurz gesagt
Eine Verletzung der Datensicherheit ist dem EDÖB so rasch als möglich zu melden, wenn sie voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen führt (Art. 24 DSG). Die betroffenen Personen sind zu informieren, wenn es zu ihrem Schutz erforderlich ist oder der EDÖB es verlangt; nach DSGVO ist die Meldung an die Behörde binnen 72 Stunden zu machen (Art. 33 DSGVO).
Was zu melden ist
Das Online-Formular des EDÖB verlangt unter anderem (Art. 15 DSV):
- die Art der Verletzung und, soweit möglich, den Zeitpunkt und die Dauer;
- die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Daten und Personen;
- die Folgen und die Risiken für die betroffenen Personen;
- die getroffenen oder vorgesehenen Massnahmen;
- einen Namen und eine Kontaktperson.
Auch ohne Meldung
Jede Verletzung ist zu dokumentieren, mit den Tatsachen, den Auswirkungen und den Massnahmen, und die Dokumentation ist mindestens zwei Jahre aufzubewahren (Art. 15 Abs. 4 DSV). Ein Auftragsbearbeiter, bei dem eine Verletzung eintritt, muss das Unternehmen, für das er die Daten bearbeitet, so rasch als möglich informieren (Art. 24 Abs. 3 DSG).
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