Braucht es mit dem neuen DSG ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten?
Von Advisorn · aktualisiert am 17. Oktober 2026 · Art. 12 DSG, Art. 24 DSV, Art. 30 DSGVO
Kurz gesagt
In der Regel ja. Das DSG verpflichtet Verantwortliche und Auftragsbearbeiter, ein Verzeichnis ihrer Bearbeitungstätigkeiten zu führen (Art. 12 DSG). Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden, ausser sie bearbeiten besonders schützenswerte Personendaten in grossem Umfang oder führen ein Profiling mit hohem Risiko durch (Art. 24 DSV).
Was es enthalten muss
Für jede Bearbeitungstätigkeit mindestens (Art. 12 Abs. 2 DSG):
- die Identität des Verantwortlichen;
- den Bearbeitungszweck;
- die Kategorien betroffener Personen und bearbeiteter Personendaten;
- die Kategorien der Empfängerinnen und Empfänger;
- die Aufbewahrungsdauer oder die Kriterien zu ihrer Festlegung;
- eine allgemeine Beschreibung der Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit;
- bei Bekanntgabe ins Ausland den Staat und die Garantien (Art. 16 DSG).
Wenn das Unternehmen weniger als 250 Mitarbeitende hat
Die Ausnahme des DSG gilt nur bei geringem Risiko. Gilt auch die DSGVO, ist ihre Ausnahme (Art. 30 Abs. 5 DSGVO) enger: Sie gilt nicht für Bearbeitungen, die nicht nur gelegentlich erfolgen, wie die Verwaltung des Personals oder der Kundschaft. In der Praxis führt fast jedes Unternehmen, das mit der EU arbeitet, das Verzeichnis ohnehin.
Auch wer ausgenommen ist, tut gut daran, eines zu führen: Es hilft beim Verfassen der Datenschutzerklärung, bei der Beantwortung eines Auskunftsbegehrens und bei der Beurteilung einer Verletzung der Datensicherheit.
DSG und DSGVO im Vergleich
| DSG (Schweiz) | DSGVO (EU) | |
|---|---|---|
| Wer es führt | Verantwortlicher und Auftragsbearbeiter (Art. 12 Abs. 1) | Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter (Art. 30 Abs. 1 und 2) |
| Ausnahme | Weniger als 250 Mitarbeitende und geringes Risiko (Art. 24 DSV) | Weniger als 250 Mitarbeitende, nur für gelegentliche Verarbeitungen mit geringem Risiko (Art. 30 Abs. 5) |
| In der Praxis | Viele KMU sind ausgenommen, es lohnt sich aber, es zu führen | Fast immer Pflicht |
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